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Frankreich und das linke Rheinufer
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den völlig ungenügenden Beweis beschränkt, daß das offizielleFrankreich später, während der Neunionen, die Ansicht vertrat,im Frieden zu Münster sei ihm das ganze Elsaß im geographischenSinne abgetreten worden.

Tagegen hat Overmann auf Grund des in Paris beruhenden,bisher völlig unbenutzten Briefwechsels zwischen Münster undParis im Sommer 1648 mit unwiderleglicher Klarheit gezeigt,daß die Auffassung der Neunionszeit nicht die der französischenStaatsmänner beim Friedensschluß gewesen ist, daß vielmehr sowohlder Gesandte Servien wie die Pariser Negierung nach wie vordaran festhielten, daß Frankreich im Elsaß nichts mehr beanspruchtund auch nichts mehr erhalten habe als den Gesamtbesitz des HausesÖsterreichs Klipp und klar kommt dies namentlich in ServiensDenkschrift vom 24. August 1648° zum Ausdruck.Was die Ab.-tretung des Elsaß betrifft, kann man zu Necht nur das beanspruchen,was bisher dem Hause Österreich gehört hat, das ja keine Ober-hoheit über die elsässischen Neichsstände besessen hat."' Wohlhatte Servien, durch die wiederholt geäußerten Besorgnisse derDeutschen aufmerksam gemacht, erkannt, daß der Wortlaut derArtikel verschiedener Interpretation fähig sei, und machte auchdarauf aufmerksam. Aber er dachte nie daran, das ganze Elsaßin seinem geographischen Umfange für Frankreich zu fordern undzu diesem Behufe einzelnen Sätzen der Friedensartikel einen Sinnunterzulegen, der diesen ursprünglich ganz fremd war. Insbesonderedachte Servien nicht daran, die Klausel:Iw tarnen" als geeigneteGrundlage für spätere französische Ansprüche zu empfehlen. Erwollte für sein Land nur gewinnen, was die Franzosen von vorn-herein als Entschädigung gefordert hatten, aber infolge des Wider-standes der gesamten deutschen Neichsstände im WestfälischenFrieden nicht erreichen konnten: die Lehen der lothringischen Bis-tümer, auf die Frankreich eine Art von Anrecht zu haben glaubte.

! Overmann a. a. O. S. 9? f.' Ebenda Beilage 3, S. 116119.

' Die Berichte Serviens sind seit 1874 zugänglich, die Akten sindwie Overmann S. 123 ff. nachweist von Vertrand Auerbach benutztworden; er hat sich aber wohl gehütet, sie zu veröffentlichen, vielmehr hat erdurch Herausnahme einzelner Sätze aus dem Memoire vom 14. September,das die Hauptstütze der gegen die französische gerichteten deutschen An>schauungen bildet, das Aktenstück zur Vekämpftmg der deutschen Auffassungbenutzt. Das nennt man gewissenhafte Aktenbenutzung!

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