von französischer Oberhoheit nichts wissen.^ Die Stadt Straßburgverlangte die Fortlafsung der Klausel Ita winen und wollte indie Neihe der namentlich aufgeführten Neichsstände aufgenommenwerden. Das Bistum Straßburg und die Neichsritterschaft sahsich durch die Bezeichnung Landgrafschaft bedroht, vor allemrührten sich die am meisten bedrohten Städte der Dekapolis/ MeKaiserlichen fanden diese Wünsche und Bedenken keiner Berück-sichtigung wert, sie wollten an die Abmachungen nicht rühren, umnicht den dann vielleicht nachgebenden Franzosen Ersatz aus öster-reichischen Sausgute gewähren zu müssen. Sie nahmen nur in dieNeihe der namentlich angeführten Neichsstände noch einige auf, nichtjedoch die Stadt Straßburg. Auch wurde dem Bischöfe von Straß-bürg eine Deckung wegen der Landgrafschaft gegeben.^ Diese Ände-rungen waren geeignet, die Unklarheit nur noch zu vermehren; dennjetzt war erst recht die Land g ra fsch a ft Llnterelsaß akzentuiert worden.
Die Kauptdifferenz zwischen den Franzosen und den Kaiser-lichen bestand bei den Bestimmungen über die Abtretung der Bis-tümer Metz, Toul und Verdun; aus dem Präliminarvertrag konnteman sowohl die Abtretung wie die Nichtabtretung der bischöflichenLehen herauslesen, der naue österreichische Entwurf war zu Angunstenvon Frankreich abgeändert worden. Die Franzosen antwortetenmit einem Gegenvorschlag, der auch „die Schenkungen, Ver-leihungen, Übertragungen, Verkäufe und andere Veräußerungen"eingeschlossen verlangte.* >-
Das rief einen Sturm von Protesten und Gegenbemühungender schwer bedrohten Stände hervor, und jetzt kam die ganze Sachezum ersten Male an die offiziellen Neichskollegien. ^ Die Franzosenwichen dem einmütigen Widerstände der Kaiserlichen und Reichischengegenüber auf den Wortlaut des Präliminarvertrages zurück, undda begegneten sie sich mit den Wünschen der Kaiserlichen. BeideMächte näherten sich. Am 1l. November 1647 wurde das in denhier in Betracht kommenden Artikeln nur unwesentlich geänderteFriedensinstrument von beiden Mächten unterzeichnet."
' Jacob a. a. O. S. 80—93, 202—219.
' Ebenda a. a. O. S. 333—336, von Meiern 4, 711—715, und 5,414—425, und T. Moßmann in Kevue ä'^ace 40 (1889), 469—474.° von Meiern a. a. O. 5, 134—137.< von Meiern a. a. O. 5, 151—153.b von Meiern 4, 730 f. — Jacob 242.' von Meiern 5, 161—166.
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