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Damals wäre an nichthabsburgischen Rechten nur die bisch ösiichspeyerische Festung Philippsburg in Frage gekommen.
Die Gesandten spannten anfangs die Forderung höher, ver-langten aber außer Philippsburg nur österreichischen Besitz. DasEingreifen der übrigen Neichsstände hätte vielleicht die Klarheitbewahrt, wurde aber von den Kaiserlichen verhindert, die einen Teilder Entschädigung dem übrigen Neiche aufbürden wollten; jeden-falls wollte man auf dem rechten Rheinufer nichts abtreten. Veidiesem Hin und Her der Verhandlungen bediente sich der Kaisereines höchst unglücklichen Ausdruckes, er redete von der österreichi-schen Landgrasschaft Elsaß, die es gar nicht gab.^ Die Franzosenwaren damit wohl zufrieden, sie dachten noch immer nur an Habs-burgische Rechte, diese allerdings wollten sie im vollen Sinne haben:„Wir haben nichts dagegen einzuwenden," schrieben die Gesandtennach Paris, „nur muß man über diese (nichtösterreichischcn) Neichs-stände die nämliche Protektion fordern, die bisher das HausÖsterreich besessen hat."^ Mazarin wollte aber unter allen Um-ständen Vreisach dazu haben. In Paris gedachte man das Erworbenevom Neiche zu Lehen zu nehmen: Denn sonst — bei einer Abtretungzu Souveränitätsrecht — würde sich selbstverständlich das Reichdie im Elsaß enklavierten Reichsstände vorbehalten, die doch aufihre Souveränität verzichten müßten, wenn Frankreich die Souve-ränität über das Land erhielte.' Aus diesen Bemerkungen erhelltklar und deutlich, daß während die Kaiserlichen unter dem ab-zutretenden Elsaß stets nur ihren Kausbesitz und jene Rechte ver-standen, die sie über eine gewisse Zahl von Ständen ausübten, dieFranzosen das ganze Land im Auge hatten und wähnten, alle un-mittelbaren Neichsstände im Elsaß seien durch ein wenn auch losesBand an Österreich geknüpft.
Die beiderseitigen Irrtümer sind durchaus erklärlich, habendoch erst die peinlichen Untersuchungen der letzten 40 Jahre ein Bildder Nechte im Elsasse ergeben, das der wahren Lage entspricht. Diedamaligen Gesandten konnten unmöglich so viel wissen wie wir.Zwei Umstände haben dann bei dem Weitergange der Verhandlungenverhängnisvoll eingewirkt. Einmal behielt man falsche Ausdrücke,
^ Job. Gottfr. von Meiern, ^cta p»«5 WezttKIicae pudlica (1734bis 1736). 3, 6 f.
^ Overmann a. a. O. S. 52 f." I^^ocintion-, zecretes 3, 195 f.
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