Druckschrift 
Frankreich und das linke Rheinufer
Seite
150
Einzelbild herunterladen
 

So unrichtig die deutsche Auffassung war, die LandgrafschaftOberelsaß habe nur die unter direkter Herrschaft Österreichs befind-lichen Gebiete umfaßt, so irrig ist die französische Auffassung, dieLandgrafschaft ilnterelsaß sei identisch mit dem ganzen llnterelsaßin seinem geographischen Umfange, ja noch darüber hinaus bisLandau, bis zur Queich.

Die schwierigen Verhandlungen über den Frieden begannenam 16. April 1643. Die Instruktion, die Mazarin den drei Ver-tretern mitgab, ist nicht bekannt, sie fordertet» aber sofort, abgesehenvon den Bistümern Metz, Toul und Verdun, das Elsaß als Ent-schädigung für sich.i Die französische Politik konnte eher auf Ent-gegenkommen seitens der Neichsfürsten rechnen, wenn sie Habs'burgische Gebiete verlangte; bei der Forderung von anderem reichs-unmittelbaren Gebiete hätte sie ja den bisher so geschickt getragenenSchleier fallen lassen müssen, daß Frankreich nur für das Besteder Fürsten kämpfe und nur gegen das Haus Österreich; mit demNeiche stand ja Frankreich überhaupt nicht im Kriege. Da dieAbneigung der Teutschen gegen jede Verstümmelung des Neichs-körpers bekannt war, lag der Gedanke nahe, die abzutretenden Habs-burgischen Gebiete vom Neiche zu Lehen zu nehmen, also nicht dieNeichsgrenze zu verschieben, sondern den König von Frankreich zueinem Stande des Neiches zu machen.

In Paris dachte man sich allerdings den Habsburgischen Besitzim Elsaß noch ausgedehnter als er war. Aber diese Grenze wollteman damals sicher nicht hinausgehen: An den alten Nechten desReiches wolle man im Elsaß nichts ändernd Aber die Habsburgi-schen Nechte aufgeklärt, verlangten die Unterhändler auch denösterreichischen Vreisgau. Wäre die Erklärung vom 20. August1645, die ganz sorgfältig die verwickelten Rechtsverhältnisse unter-scheidend nur österreichische Nechte verlangte, zur Grundlage fürdie Ausarbeitung der Artikel gewählt worden, so hätte über derenInterpretation nie ein Streit entstehen können."

Der Plan, sich rechtsrheinisch auszudehnen, fand begreiflicher-weiseWiderstand; diesem Rechnung tragend, bevollmächtigteMazarinam 22. November die Gesandten abzuschließen, wenn Philipps-burg, Vreisach und das Ober- und Anterelsaß zugestanden würden.

1 Overmann a. a. O. S. 35 f.

2 NeAociatlonZ zecretez 2, 2, 92,» Overmann S. 42.

150