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Innsbrucker Nebenlinie. Wohl hatte einst König Albrecht I. eingenaues Verzeichnis aller Rechte anlegen lassen, ein ähnlichesllrbar besaß man nicht, und die Akten der Negierung zu Ensisheimwaren großenteils in den Händen der Franzosen.
Aber die Territorien im Elsasse und ihre Entwicklung ist dasnotwendigste in Kapitel VII gesagt worden. Es ist hier nur einigeshervorzuheben. Von der Landgrafschaft Oberelsaß und ihremAllodial- und Lehensgut ausgehend, hatten die Habsburger imOberelsaß stark ihre Nechte entwickelt, so oder so, so daß sich etwazwei Drittel dort in ihrem unmittelbaren Besitze befanden, sie aberauchüber das übrige Drittel irgendwelche Hoheitsrechte besaßen, über dieHerrschaft Nappoltstein wie über sämtliche Edelleute und Prälaten.Zum Teil hatten trotzdem einzelne Herren ihre Neichsstandschaftbehauptet, wie der Abt von Murbach und der von Münster; demBischöfe von Straßburg gehörte das Ober-Mundat Nufach.Die vier Reichsstädte gehörten zur Landvogtei Hagenau, die seit1559 im Besitze von Osterreich war. Seit 1515 gehörte die StadtMülhaujen zur Eidgenossenschaft, war also bis 1798 eine fremdeInsel geworden. Keinerlei Nechte besaß Osterreich allein in derwürttembergischen Grafschaft Horburg-Neichenweier. Trotz dieserNechte Österreichs hatten die abhängigen Territorien ein starkesSonderleben.
Ein politisch ganz anderes Bild gewährt das damalige Anter-elsaß. Hier hatte die Landgrafschaft nicht nur nicht sich entwickelt,sondern war untergegangen, den Titel eines Landgrafen und einpaar- Besitzungen hatte 1359 der Bischof von Straßburg gekauft,er übte als Landgraf keine Hoheitsrechte aus, er hatte nur un-bedeutende Ehrenrechte. Eine Landgrafschaft ilnterelsaß gab esnicht mehr, niemals ist mehr von ihr die Nede. So waren hierdie Kleinen und Kleinsten reichsunmittelbar geworden oder ge-blieben. Das Bistum Straßburg, das Domkapitel, die Abtei Andlau,die vier Reichsstädte, zu denen auch Weißenburg und Landauzählten, wie sie auch der Landvogtei unterstanden, die NeichsstadtStraßburg, die Veldenzische Grafschaft Lützelstein und die Herr-schaft im Steintal, die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, die HerrschaftFleckenstein, die Besitzungen der Grafen von Leiningen-Westerburg,die badische Herrschaft Veinheim und die sehr zahlreichen Be-sitzungen der Neichsritterschaft: alle diese standen gleichberechtigtnebeneinander unter Kaiser und Neich.
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