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Frankreich und das linke Rheinufer
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Das. Elsaß war bei der Teilung, welche 1556 der Zerstücke-lung des Neiches Karls V. folgte, von Teutschland reklamiertworden. Aber seit dieser Zeit hatte man festgestellt, daß die Be-völkerung der Idee, dem deutschen Kaiserreiche einverleibt zu werden,abgeneigt war. Nichelieu hatte es erobert; Ludwig XIV. hatteStraßburg besetzt. Der Wunsch des Volkes hatte es eng mit Frank-reich verbunden."^

Die Teilung der habsburgisch-burgundischen-Erblande von1556 betraf nur Stücke des Elsasses, die Habsburgischen Erblande,und vom Neiche wurde das Elsaß nicht reklamiert, sondern dasElsaß wie die unter spanische Hoheit geratenden Teile der bur-gundischen Lande gehörten seit alther, seit 925, zum DeutschenNeiche, mit Ausnahme von Flandern und Artois. Die Bevölkerung,wenige Ausnahmen abgerechnet, war mit der Zugehörigkeit zuihm, so sehr man seine Mängel beklagte, zufrieden, und Ludwig XIV.hat Straßburg wider den Willen der Einwohner durch einen völligzweifelsfreien Friedensbruch geraubt. Die Hanotauxsche Dar-stellung ist eine der übelsten Verdrehungen der Wahrheit, die ichkenne, doch habe ich zu viel Achtung vor seiner Begabung und seinenVerdiensten, um etwas anderes zu empfinden, als das Bedauernüber einen solchen Sündenfall.

Doch wir haben es nicht mit Hanotaux zu tun, sondern mit derSache selbst.

Karl der Kübne, Herzog von Burgund (14671477), gehörtder Natur seines Neiches entsprechend der deutschen wie der fran-- zöfischen Geschichte an. Auf Kosten beider Länder, zu beiden im"Lebensverhältnis stehend, waren die Vurgunderherzöge empor-gekommen. Die Schwäche des damaligen Frankreichs und dieDeutschlands erlaubten in den Landen, in denen die Könige nie vielzu sagen gehabt hatten, die Entstehung eines intermediären Staats-wesens, in dem der alte lothringische Staatsgedanke aus der Karo-lingerzeit wieder aufleben sollte. Philipp der Gute (14191467),der von seiner Mutter her die große flandrische Erbschaft angetretenhatte die aus der Grafschaft Flandern mit Mecheln und Ant-werpen, den Grafschaften Artois, Nevers und Nethel, der Freigraf-schaft Burgund bestand, und der von seinem Vater das Herzog-tum Burgund und die Grafschaft Charolais geerbt hatte, hatte ^>ie

1 Ä. a. O. S. 94.

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