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einer Ortsgemarkung ist fortlaufend verloren gegangen; die sehrsorgfältigen Untersuchungen Wittes haben für Lothringen vonItM bis 1500 ein ganz leises Vorschieben des Deutschen ergeben,von 1500 an erfolgt das umgekehrte, und in der Pforte von Marsa!—Saarburg erreicht dieser Verlust 15 bis 20 Kilometer, das ist aberauch das höchste Ausmaß.
Im Elsaß ist im Vreuschtal die französische Sprache erheblichausgebreitet worden, sie erreichte hier einen Gewinn von 17 Kilo-meter Luftlinie in der Talrichtung, dafür wurde durch Bergleuteim oberen Lebertale der deutschen Sprache Feld gewonnen. ^
Wägt man das alles gegeneinander ab, so muß man überdie Dauerhaftigkeit der deutsch-französischen Sprachgrenze staunen,man muß ihr eine mehr als tausendjährige Geltung zusprechen. Siewar so dauerhaft, weil man so wenig um sie stritt, und dabei durch-schnitt die Sprachgrenze die sämtlichen Vistumsgrenzen, wie dieder größeren Territorien: Flandern, Kennegau, Vrabant, Limburg,Luxemburg und Lothringen hatten deutsche und romanische Orteoder Bezirke. Man muß sich diese Dinge völlig klarmachen: dieMuttersprache galt als eine natürliche Überlieferung, an der mannicht änderte; wie der einzelne seine individuelle Saarfarbe hat,so der Ort seine Sprache, seinen Dialekt. Nur langsam und un-gewollt treten durch Zu- oder Abwanderung Änderungen ein. DieEinzelbetrachtung lehrt, daß die Sprachgrenze kirchlich wie politischsehr gering gewertet wurde.
Erst dadurch wurde diese Nuhe gestört, daß Ludwig XIV,1684 für das französische Westflandern die Anwendung des Fliimi-schen als Gerichts- und Verwaltungssprache untersagte. DieAdvokaten und Prokuratoren durften vor Gericht und vor denBehörden weder mündlich noch schriftlich eine andere Sprache ver-wenden als die französische! Im nächsten Jahre wurde das gleicheVerbot für die deutsche Sprache im Elsaß erlassen. Da regt sichder Wille des einheitlichen Nationalstaates. Im Elsasse protestierteman und erreichte einen Aufschub. Die erste Republik nahm diesePolitik der Ientralisation wieder auf, das Gesetz vom 2. Thermidordes Jahres II ordnete die alleinige Verwendung des Französischenbei allen öffentlichen Urkunden für den ganzen Vereich der Republik
! Witte, Zur Geschichte des Deutschtums im Elsaß und im Vogesen»gebiet. Forschungen zur deutschen Landes» und Voltskunde. 10. Band,4. Heft (1897).
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