Druckschrift 
3 (1923)
Entstehung
Seite
483
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Nr. 132. 133. 14761492 Ober schwäbische Leinwandordnung. Genua 483

Von Sulzberg herabwärts gehört den Webern von Wangen zu.Oberhalbimmenstadt undStoffen auch in der Stadt Ymenstadtund der Sulzberg sollen uns obgenannten mit dem Garnkauf ge-mein und umStiefenhofen, Grünenbach, Weiler, Schaittegkund Möggers verboten sein, desgleichen sollen wir alle aus den ver-wandten Städten von Kempten bis gen Füssen und Kauf beuermund enzwischen den Städten nicht streifen. Wer das überführt, sollseiner Stadt 2 U 3\ und seiner Zunft 1 U ,3) verfallen sein.

Keiner soll einen Lernknecht annehmen, denn auf seiner StadtHerkommen und Gewohnheit und zum Minsten auf 1 Jahr.

Annahme von Lernknechten.

Wanderung von Lernknechten. Hingelaufene Knechte oder Wir-kerinnen sollen dem Meister angezeigt werden, der neue Meister sollsie nicht halten, bis der alte unklagbar gemacht ist. Strafe 6 UWachses oder 1 U ,3} dafür.

Keiner soll mehr denn 3 Stühle haben, von unser Heb. Frauen Tagzu Herbst bis Martini nur 2. Die Weber zu Memmingen mögenallweg haben 2 Leinwand- und 3 Barchentstühle und die Barchent-meister zu Bavensburg 3 Barchentstühle und 1 Leinwandstuhl.Wer eine größere Zahl beobachtet, muß das bei seinem Eide demZunftmeister angeben und rügen. Strafe 3 U ^.

Wir versprechen dieser Verständnis mit allen Punkten nachzu-kommen von heute an bis St. Jakob über ein Jahr. Danach mögensie das Verständnis mindern, mehren, ändern oder ganz abtun unddie andern Städte zu wissen tun.

Wir Zunftmeister und die Handwerke der elf Städte gemeinlichbitten zu Lindau den Ulr. Pfruntter Stadtammann, zu Mem-mingen Erhart Vöchlin jungern Stadtammann, zu KemptenOswald Schongo Stadtammann, zu Bavensburg HansenWebern Stadtammann, zu Leutkirch Jörigen BuwmannStadtammann, zu Isny Hansen Wißlanden Stadtammann, zuWangen Hansen Künen Stadtammann und ich Claus FiegerBürgermeister und das gemeine Handwerk zu Waldsee HannsenBeggelhuben wylet Stadtammann, daß sie siegeln. Frytagst. Mathis des Zwölfbotten Abend. 1476.

133. Schreiben der Stadt Genua an König Maximilian über diePrivilegien der deutschen Kaufleute. Genua, 1492 Juli 31.

Statthaltereiarchiv in Innsbruck. Max. IV a, 154.

Dolemus plurimum serenissime princeps et excellentissime domine,Germanas civitates earumque mercatores querellas iniustas denobis ad clementiam vestram iniuste deferre. ]STos enim, sicut alns

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