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3 (1923)
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482
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Fremde Archivalien Aus deutschen Arohiven

132. Ordnung von den Webern der Städte Lindau, Memmingen,Kempten, Ravensburg, Leutkirch, Isny, Wangen und Waldsee.

1476 Februar 23.

Stadtarchiv Ravensburg. Pap. Konzept, aber nach der Überschrift angenommen:vereinigt auf Freitag vor sant Mathistag des Zwölfboten anno domini 1476.

[Wir die Zunftmeister der elf und das gemein Handwerk derWeber. . . bekennen, wann wir und die Bürgermeister und Eäteder . . . Städte bisher in guter freundschaftlicher Nachbarschaft. . .gegeneinander gewesen und hinfüro . . . geschehen soll, aber nunmerklich gewahr werden vieler und mangerlei Beschwerden ... essei mit dem Garnkauf, Gäuleinwand und andern Sachen, so habenwir beschlossen aus Verwilligung unserer Herren und Obren uns zuverbinden zu einer hernach begriffenen Ordnung.

Keine Stadt unserer Verbündnis soll keine Gau Leinwand schauen.Wenn eine außerhalb des Verständnisses stehende Stadt bei einerinnerhalb stehenden schauen lassen will, doch soll das so geschehen,als wenn sie die unsern wären. Sonst soll die Schau nicht gewährtwerden. Jede Zunft in den elf Städten soll ihr eigenes Zeichenhaben und das auf dem Stuhl auf jegliche Leinwand, ehe das Stückabgeschnitten wird, stoßen und damit bezeichnen.

Wenn eine Zunft der elf in einer andern der elf schauen lassenwill, so soll das erlaubt sein.

Wenn eine außen stehendeZunft auf einer der elf Städte Schau webenund unserer Ordnung anhängig sein wollte, so soll das geschehen.

Hinfür soll kein Weber oder Weberin über zwei Meilen ringweisenicht mehr streifen, noch auch in dem Kreis nur auf den freienMärkten, insonder Wepffen kaufen, ausgenommen die Weber zuMemmingen und besonders dass auch denen von Memmingen dieOrdnung an dem Barchat unschädlich sein soll.

In der Verständnis soll kein Pfragner keinerlei Garn, was innerhalbdes Kreises von 2 Meüen gefallen wäre und auf den Markte diente,kaufen. Ausgenommen die Städte Kempten, Leutkirch, Isnyund Wangen in dem oberen Allgäu gegen dem Bregenzer Waldwärts. Aus den andern Städten dürfen die Weber an den gefreitenMärkten in jeder Woche bis zu 25 U Garn kaufen und nicht mehr.Wer bis zu 50 U kauft, zahlt seiner Stadt 2 U $ und der Zunft 1 U $Poen. Wer aber noch mehr kaufte, darüber von jedem U 5 ß S\ ( 2 / 3 derStadt, 7a der Zunft). Keiner in diesen Städten soll einem GremplerGarn, das in den benannten Zielen gefällt, abkaufen.

Die Weber mögen in diesem Bevier bleiben: Günsburg, Bons-berg, Baißwyl, Mindelheim, Pfaffenhausen, TJßsperg,Krumbach, Blaichain und Aichain. Kempten: unterhalbImenstatt-Maißelstein ungehindert von denen von Isny. Isny:bis gen Immens t ad t und den Alb see das Tal hinab bis gen St offen.