Druckschrift 
4 (1768)
Seite
406
Einzelbild herunterladen
 

406Register.Et particula, & ejus vis. I. Bandp. 173Examen testium in perpetuam rei memoriam. Wasdazu erforderet werde. 1. Bandp.12Exceptio inqualificationis in executivis wann statt-haft. III. Bandp. 91non numeratae pecuniae wann Platz finde1. Bandp.86Expensae litis restituendae ab eo, qui in possessorioobtinuit. IV. Bandp.159Fama publica was seye. I. Bandp. 26Fideicommiß. siehe accrescendi jus.Früchten des Jahrs, worinnen die verkaufte Sacheeingelöset wird, weme zukommen. II. B. p. 183G.Geistliche wie sich aufführen sollen. IV. B. p. 31dörfen keine fremden Weibspersonen beysich haben IV. Bandp.55Geistlichen ware vorhin die Anerwerbung derer Gü-ter nicht verbotten. III. Bandp.221Goldgülden wie zu rechnen. II. Bandp. 124Guter elterliche welche seyen. II. Bandp. 15Hofgüter was seyen. III. Band p. 222können von dem deutschen Orden er-worben werden.ibid.in ersterer Ehe kaufte, und in zweyterEhe zahlte, bleiben denen Vorkinderen, welchedenen Kinderen zweyter Ehe das in zweiter Ehebezahlte Kaufgeld wiedergeben müssen. IV. Bandp. 197H.