136Zehntesworden, daß die Restitution übel gebettenseye, nicht gesagt, noch behauptet werden,daß selbige die oberwehnten Eigenschaften ha-be. Etenim Restitutio novum plane requiritprocessum, novaque argumenta, ergo novacausa est, neque dici poterit, quod haec sen-tentia priorum sit inhaesiva, vel conformis.SEELIG cit. Cap. III. §. 48.Mithin macht sich der Schlus von selbsten /daß dahier keine drey einstimmigen Urtheln ob-handen seyen.§. 9.Dieser Schlus hat auch seinen guten Grundin der Novella selbsten, und kan daraus sehrbündig gefolgeret werden. Solte nemlich dieNovella jene Urthel, Kraft welcher die Resti-tution abgeschlagen, oder gesprochen wird,daß die Restitution übel gebetten seye, für eineeinstimmige, und gleichlautende Urthel halten,und ansehen; so wäre der ganze §. 6. um sounnöthiger, und überflüssiger, als in demvorhergehenden §. 5. schon verordnet, daß nacherg in jenen drey gleichlautenden Urtheln keinferneres Rechts Mittel mehr übrig seyn, oderstatt haben solle. Mithin wäre der §. 6. unddie darinnen enthaltene Verordnung, daßnemlich keine weitere Revision, wider die ab-geschlagene Restitution zuzulassen, wann derIm-
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