103Stück.welche Kosten nöthig, nützlich, undg gewesen; so ist leichte zu ermessen,ie eingeführten Verbesserungen für würk-rwiesen, oder bald erweislich um so we-gehalten werden mögen, als die Appel-dabey erinneren, und vorwenden, daßneue Scheune unnöthig gewesen, anbeyansehung der zur Mühle nicht gehörigen,ky dem zweyten Ehe-Manne Henrichengenen Länderey so groß erbauet worden,also gegen Vergütung der alten Scheunegenommen werden könnte, daß vonAdolphen K. schon ein Stall erbauet wor-mithin ein fernerer Stall überflüssig ge-wäre, daß auf dem Lande die Wändeeim gemacht zu werden pflegeten, mithinlaueren unter die wollüstigen Kosten zun wären, und daß die Küche mit Stei-belegen nur zur Ueppigkeit gedienet hät-Vornach sich dann der Schlus von selb-achet, daß gleichwie die eingeführtensserungs=Posten annoch eine näheresuchung, und Erörterung erforderen,e Raumung der Mühle dadurch nichtaufgehalten, noch hintertrieben, viel-er ein jus retentionis appellantischerangeforderet werden möge; zumalenhörung derer Zeugen, die demnach an-de Schätzung, und endlich der zwischenKosten zumachende Unterschied, alser die Appellanten sich bis dahin nichterkläret haben, annoch weitschichtig,mit-G 4
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