102Siebentesweise hinverwiesen worden; so führen die Ap-pellanten auch daruͤber beschwer. Zu dessenAbthuung, und mehrerm der Sache Begrifmuß ich vorläufig melden, worinnen sothaneVerbesserungen eigentlich bestehen. Es gebendie Appellanten derer zwey Gattungen an DerAdolph K solle nemlich währender Ehe in dererbpfächtigen Mühle eine Wassermauer vordem Rad, das Geläuf sammt Zubehöer, undeinen Wasserguß gemachet, wie auch einenStall, und Keller gebauet, so dann solle dieClara N. mit ihrem zweytern Ehemanne Hen-rich C bey der Muhle eine neue Scheune,Kühe=Stall, und Asch Haus gebauet, denvorigen Stall mit Wänden versehen, eineMauer an der Mühle machen, die Küche mitSteinen belegen, und ein Kleider= und sonsti-ge Schänke haben einmauren lassen.§. 14.Alle diese angegebenen Verbesserungen seyndin ersterer Instanz nicht einmal bescheiniget /in hiesiger Instanz hingegen zu derer Beweiseinige Zeugen vorgeschlagen worden. Danun eines theils der vorigen Urthel hiedurch einGenügen geleistet werden will: andern theils aberdie vorgeschlagenen Zeugen ordnungsmässigvernommen, die Verbesserungen wie die Ap-pellanten selbsten nachgeben) nach dem derma-ligen Zustande, Daseyn, und Werth geschä-tet, und dabey annoch beausfündiget werdenmuß,
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