Siebentes96LEYSER ad π Spec. 93. med. 7.§. 9.Es kommet solchemnach (wie die Appella-ten erweisen wollen) darauf nicht an, ob desWilhelmen K. erstere Ehefrau im Jahre 1737.verstorben, und ersagter Wilhelm im Jahre1738. zur andern Ehe geschritten, mithin dieErbschaft des im Jahre 1730. verstorbenenAdolphen K. in die erstere Ehe des WilhelmenK. ge= und nach hiesiger Landes=OrdnungCap. 74denen ersterer Ehekindern, den dermaligenMitappellaten anerfallen seye, also daß erfaster Wilhelm K. in zweyterer Ehe das Ver-mächtnüß nicht annehmen, noch dadurch de-nen ersterer Ehe=Kindern einigen Nachtheilzuziehen können. Desgleichen ist der Eydwodurch die Appellanten darthun wollen, daßder Mitappellat Johann K. seinen Vater,nemlich den Wilhelm K wo nicht völlig,doch zum Theile geerbet hätte, nach obange-zogener Rechtslehre ganz unerheblich, unddemnach offenbar, daß die Appellaten in Be-tref der abzutrettenden Mühle, und sonstigerErbstüker durch die vorige Urthel keineswet-ges seyen beschweret worden.§.10.
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