85Stück.in die Cur= und Inquisitions=Kostenzu ertheilen wäre.VI.Von Erkennung der Reviſion,§. 1.Als am ersten Merz laufenden Jahrs derZescheid ertheilet wurde, daß die vonCuratoren derer Erbgenahmen von P.ne Revisio praestitis praevie solennibusnicht, als cum effectu devolutivo zuseye; so haben vorerwehnte Curato-diesem den 13ten selbigen Monats al-intimirten Bescheide am 20ten coram& testibus provociret, und quod-adaequatum juris remedium ergrie-emnach aber am 4ten April, mithinlb der dreyßig Tägen dahier die Revi-geführet, und sich zu Erlegung dererzelder erbotten. Mithin seynd die Nothichtig, und also zu untersuchen, ob,elchergestalten die nachgesuchte Revisioninden möge.§. 2.F3
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