68Viertesfactam iis narrationem status, ad quem reducta erat. Qua de causa dictus DominusW. eam quaerit, minaturque eam sequestraricurare in domo forti; so decretirte der Ocial am 28ten Oct. 1748. wider seinen exem-plarischen Priester: communicetur praesensuna cum adjuncta declaratione Domino W.ad contradicendum, quae voluerit, & interim nihil per eundem contra exponentispersonam attentetur. Wann der Officialzur Zeit des am 2ten Jenner 1748. ertheiltenZeugnüsses den Appellaten aller wider densel-ben bis dahin vorgekommenen Umständen un-geachtet, für einen exemplarischen, und schierheiligen Priester gehalten: Wann er vollkom-men überzeuget, daß im Jahre 1746 dieInquisition auf blose Anzeige eines feindseeli-gen Menschens wider denselben angehobendaßworden; Wann er sich überreden kanall dasjenige, so bey der Inquisition die Zeugen, und im Jahre 17.9. die beeden Ma-eydlich ausgesagt, und behalten, aus blosenLeidenschaften, Bosheit, und Falschheit beigeflossen seye; wie hat er sich dann im Jahre1748. so weit vergehen, ein den Appellaten inder nemlichen schmutzigen Materie, und zwarauf eine sehr harte weise beschuldigendes WeibsBild anhören, die vorgebrachten Punctenannehmen, und dem Appellaten noch gar auf-geben können, daß selbiger an die Person derThät-Klägerinne sich nicht vergreifen, nochlichkeiten ausüben solte? Kan es wohl zusam-men
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