30ViertesCollatoren eine ehrliche, und lebens halberohntadelhafte Person ausersehen, und ernen-nen solten; so hat dieselbe dadurch anzeigen,und zu verstehen geben wollen, wie ihre Mey-nung dahin ziele, und gehe, daß zu der gestif-teten Pfründe jederzeit ein solcher, der einesehrlichen Wandels, und guten Leumuths,oder (wieLACTERBACH Vol. II. Disp. LXVI.thes. 2. num. 3.es zu deutsch giebt) eine ohnverleumte Personist, gelangen, dahingegen diejenigen, welchenach Ausdrükung desvon BERGER in Oecon. jur. Lib. I.Tit. II. §. 13.anrüchig, davon ausgeschlossen, und also da-hier nicht wahr werden solle, wasBOEUMER ad X. Lib. I. Tit. XIV. §. 1.schreibet: imo, quod dolendum, per huncnovum apparatum genuinae qualitates, in-ternae scilicet fere neglectae, & externae tan-tum retentae sunt.§. 8.Es scheinet zwar diese der StifterinneMaassetzung um so überflüssiger, und frucht-loser
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