20Drittesbracht: er hätte nichts hier zu thun, er könntesich fortschaffen, das Haus wäre ihro, er soltedie Briefschaften herausschaffen. Woraufder Verstorbene geantwortet, daß sie die be-hörige Zeit abwarten müste, alsdann er dieihro zugehörigen Briefschaften herausgebenwolte. Da aber die Ehefrau H. sich damitnicht begnügen, und der Verstorbene die Brief-schaften nicht herausgeben wollen, so wäre die-selbe mit einer Hand dem Stiefvater in dieHaare gefallen, und mit der andern Handselbigem die Naase zugehalten: worüber derenEhemann auch hereingekommen, und vermey-net, als wann er Zeug dem Stiefvater bey-stehen würde. Da selbiger ihn also gleich beyden Haaren ergieffen, und zur Thür hinaus-gewiesen, so hätte er sich aus Furcht, übelerzugerichtet zu werden hinwegbegeben. Wel-chem der fünfte Zeug annoch hinzugesezet, ge-sehen zu haben, daß die Ehefrau H. ihremStiefvater mit einer Hand in die Haaren,und mit der andern mit der Naase gegriefen,und solche geschüttet. Worüber als deren Ehe-mann gekommen, und dem Mitzeugen eineOhrfeige gegeben, selbigen mit den Haarenergriefen, und zur Thür hinausgestossen; sowäre er aus Furcht fortgegangen. Demnachwäre der Johann H. mit seiner Frauen, undAnton S. zur Stuben hineingegangen, under Zeug darauf gehöret, daß ein grosses Ge-toͤß an Kisten geschehen seye.§. 6.
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