c-o80SSSSEWVon dunkelm Vergleiche inVerfolg des erſtern Stükes imdritten Bande.§. 1.a untergebener Sache ist am 26ten Au-gust 1754. gesprochen worden: würdeKläger entweder, daß Beklagter in sei-Contrastatu das Quantum totale, mit-ich all dasjenige, so der Procurator G.ngen, ihme aufgerechnet habe, glaub-weisen, oder aber articulos cum denoone der vorgeschlagenen, und nicht be-Zeugen übergeben, daß diesem Vor-fernèr ergehen solle, was rechtens.der Kläger den leztern Weeg einge-und die Zeugen würklich abgehöretso ist nunmehro zu untersuchen, obwie weit der Kläger sein Angeben erhaben?§. 2.
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