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Benutzungs-Ordnung : vom 16. Mai 1890
Entstehung
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spätestens 9 Uhr vormittags bezw. 3 Uhr nachmittags schriftlichzu bestellen. Ein am Eingang zur Stadtbibliothek befindlicher Brief-kasten dient zur Aufnahme der Bestellzettel. Die letztern müssenausser dem Namen des Bestellers die genauen Titel der gewünschtenWerke und, wenn sie aus den Katalogen der Bibliothek ausgezogensind, auch die Angabe des Formats, der Signatur und der Nummerenthalten. Für Bestellungen sind in der Regel gedruckte Formu-lare zu verwenden, welche von der Stadtbibliothek in beschränkterZahl unentgeltlich abgegeben werden.

Innerhalb des Stadtbezirks findet eine Korrespondenz über dieBenutzung der Bibliothek in der Regel nicht statt.

§ 9.Bestellzettel, welche unleserlich geschrieben sind oder einFormat von 8 : 12 Gentimeter nicht erreichen, bleiben unberück-sichtigt. Ausnahmsweise ist gleichzeitige Bestellung mehrerer Werkedurch Postkarte zulässig.

§ 10.Wird ein Werk im Lesesaale von mehreren Personen in An-spruch genommen, so kann jede derselben, sofern nicht eine gütlicheUebereinkunft stattfindet, nur auf eine Benutzungszeit von einerWoche Anspruch erheben. Die Reihenfolge der Benutzer richtetsich nach dem Eingang der Bestellungen; in Zweifelsfällen ent-scheidet der Bibliothekar.

§ 11.Der Bibliothekar ist in seinem Amtszimmer während seinerSprechstunde (von 11 — 12 Uhr) zur persönlichen Beantwortungderjenigen Anfragen bereit, welche nicht durch den die Bücher-Ausgabe besorgenden Beamten erledigt werden können.

§ 12.Die Entleihung von Büchern erfolgt gegen eine unter Be-nutzung des vorgeschriebenen Formulars für jedes einzelne Werk