Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
379
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tückt879Granzigstenpus, & debitum antematrimoniale betreffenWas aber die übrigen sechs Jahre anlanget;wird nicht, wahr geglaubet, daß meine Schwäge-eina solche Zeitungen bestellet habe. Und wo hatGegenstand gesehen, oder wo cthellet es, daß mei-z.ne Schwägerinn sich der Zeitungen auch bedienethabe? Sollte dieses auch beweislich seyn, so ge-steher Gegner selbst; daß stante thoro 78 Reichs-thaler; mithin ein weit mehreres als die stantethoro gelieferten Zeitungen betragen, gezahletSworden..115.Hieraus entschne ich erstens den Satz, daßdie geschehene Lieferung der Zeitungen in Ansehungdes Mannes, nemlich des verlebten Vogts S.nachgegeben wurde eingestanden werde; aner-wogen der revisus nicht einmal in Zweifel ge-zogen hat, daß die Zeitungen dem Manneseyn geliefert worden: Zum andern folget aus obanigeführten Gründen, daß in Betref der in zweyter Ehrgelieferten Zeitungen die Bestellung, Bewilligung oderVermissen der Ehefrau um so weniger erfordertwerde, als die Gemeinschaft die Güter durch dieHeyrathsverschreibung nur allein in Ansehung dervor= und während erster Ehe, sodann im Wurb-stande gemachten Schulden ausgeschlossen, mithinin allen übrigen Fällen es nach den hiesigen Lands-rechten zu halten, und darnach die Ehefrau alsMitschuldnerinn der in zweyter Ehe gemachtenSchulden anzusehen und zu halten ist. Endlich kannniemand