Iwandie künftige Ehe einbringenden ErbgüterItalien; ausstehenden Forderungen und aus der„Handlung herrührenden Crediten und noch vorhan-denen Waaren; fort baaren Geldern und Acque-5,sten (worüber ein Inventarium errichtet, und von„beiden Theilen unterschrieben werden solle) abso-luta, & plena domina, und zwar dergestaltetseyn und verbleiben solle, daß sie darüber nachquam morWohlgefallen tam inter vivos,b,remgitis causa anderwärts zu verordnen ungeschränk„völlige Macht und Gewalt haben und behalte„werde, also daß vorerwehnte ihrer Seits einbrin-28enden Mitteln für die von dem Herrn Hochzeiter„vor= und während seiner ersten Ehe, wie auch insinem Wittibstande gemachten. Schulden nicht re-„spensabel, noch in Gefolg der hiedurch gänzlich„aufgehobenen statutarischen Gemeinschaft der Gi-„ter einiger Maßen haftend oder angreiflich seylen, zu wessen mehrerer Versicherung gegenwä-„he Heyrathsverschreibung vor Antretung dedem Stadtgerichts=protocollo judiciali hieselbst*Sittard wörtlich einverleibt werden2.Nachdem vorbemeldter Vogt im Jahre 176-verstorben, und die zweyte Ehefrau Anna CatharinaB. im Jahre 1761 selbigem in die Ewigkeit ohneHinterlassung einiger Leibeserben nachgefolghaben einige Gläubiger bey dem Gerichte zu S. siegemeldet, und daher der letztverstorbenen Anna Ca-charina B. Schwestermann Kaufhändler Carl Her-mana
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