Zwanzigstes Stück.368„bey sie Jungfrau Braut in bedenklichen Sorgen„seyn könnte, daß von jenem sowol stante hocce„matrimonio, als auch hiernächst in seinem Wit„tibstande einige vel pro parte; vel in totumunbezahlte Schulden vielleicht creirt seyn dürften,„die welche propter in hacce patria inter conju-ges vigentem universalem, & generalemcommunionem bonorum nach pollzogenem Hey-rath über kurz oder lang mit zur Last fallen, und„dafür ihrseitige inferenda angegriffen werden„mögten; so ist diesem nach Maaßgabe und Vor-„schrift der Rechten in tempore utili vorzubiegen,und zwar hauptsächlich damit durch allsolches etwa„sich äußern könnende aes alienum anterius unter„ihnen beiden zukünftigen Eheleuten keine schädliche„Zwiespalt, hässige Mißhelligkeit und derley ver-„driesliche Irrsachen entstehen, sondern und hingen vielmehr der nährende Friede, gute Harmonie„und beständige Einigkeit aufrecht gemithin unterhal-„ten werden möge, dahin die ausdrückliche Ab-„rede genommen, einhellig beliebt, und solchemnaͤchs-„antenuptialiter ins besondere paciscirt worden,„daß vorgedachte statutarische Gemeinschaft, oder„communio der Güter, und sodann mit selbiger„die von ihm Herrn Bräutigam vor gegenwärtigem„Heyrathesindistincte etwa gemacht haben sollen-„den paſſiv Schulden, ſie haben Namen wie ſit„immer wollen, intuitu praesentis respective,& futuri matrimonii gänzlich excludirt, und sel„bigen durch gegenwärtiges pact vollkommentlich„derogirt, mithin sie Jungfrau Braut von ihren in„die
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