Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
368
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Zwanzigstes Stück.368bey sie Jungfrau Braut in bedenklichen Sorgenseyn könnte, daß von jenem sowol stante hoccematrimonio, als auch hiernächst in seinem Wittibstande einige vel pro parte; vel in totumunbezahlte Schulden vielleicht creirt seyn dürften,die welche propter in hacce patria inter conju-ges vigentem universalem, & generalemcommunionem bonorum nach pollzogenem Hey-rath über kurz oder lang mit zur Last fallen, unddafür ihrseitige inferenda angegriffen werdenmögten; so ist diesem nach Maaßgabe und Vor-schrift der Rechten in tempore utili vorzubiegen,und zwar hauptsächlich damit durch allsolches etwasich äußern könnende aes alienum anterius unterihnen beiden zukünftigen Eheleuten keine schädlicheZwiespalt, hässige Mißhelligkeit und derley ver-driesliche Irrsachen entstehen, sondern und hingen vielmehr der nährende Friede, gute Harmonieund beständige Einigkeit aufrecht gemithin unterhal-ten werden möge, dahin die ausdrückliche Ab-rede genommen, einhellig beliebt, und solchemnaͤchs-antenuptialiter ins besondere paciscirt worden,daß vorgedachte statutarische Gemeinschaft, odercommunio der Güter, und sodann mit selbigerdie von ihm Herrn Bräutigam vor gegenwärtigemHeyrathesindistincte etwa gemacht haben sollen-den paſſiv Schulden, ſie haben Namen wie ſitimmer wollen, intuitu praesentis respective,& futuri matrimonii gänzlich excludirt, und selbigen durch gegenwärtiges pact vollkommentlichderogirt, mithin sie Jungfrau Braut von ihren indie