Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
311
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XVII.Von Schuldigkeit zum Kirchenbau.§. 1.Die Lutherische Gemeinde des im Amte W. gele-genen Dorfs R. hat am fünften Nov. 1761angezeigt und gebeten, daß, gleichwie sie das Choroder obere Theil der Pfarrkirche, ja, wo möglich,die ganze Kirche vom Grunde aus wieder aufzubauengemüssiget, dahingegen den Bau aus eigenen Mit-teln zu bestreiten unvermögend wäre; also sie miteinem Collectenpatent um eine christliche Beysteuerbey andern einzusamlen mögte begnadiget werden.2.Hierüber wurde ein Bericht eingefordert, undvon dem Schultheiß zu M. dahin erstattet, daßnach Zeugnisse der zugezogenen Werksverständigendie ganze Kirche aus dem Grunde von neuem er-bauet, und darzu wenigstens 4000 bis 5000 Reichs-thaler verwendet werden müsten, welche Geldsum-me aus den zu 46 Reichsthaler, 54 Albus sich be-tragenden jährlichen Kirchenrenthen unmöglich zuerzwingen wäre.u 4