Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
237
Einzelbild herunterladen
 

137Fünfzehntes Stück.men lassen. Hierauf hat nachgehends auch dessenWittib sich immer gesteifet und gegründet, wiesolches die von derselben übergebenen Schriften satt.sam bewähren. Erstlich heißet es in der am 28 Nov.1716 übergebenen Replik:Wie das instrumen-tum notariale ven notario Bey de anno 1706hiebey kommend sub lit. B. mit mehrern auswei-set, daß bey Absterben meines dritten Herrn Bru-ders gewesenen Obristlieutenant, so in Kayserli-chen Diensten gestanden und in Ungarn geblieben,in wessen faveur, falls der vermeynte zwischen dem-selben als Stammherrn und mir obhanden gewe-jene Contract, wobey mir auch alle brüderlicheSeiten= und Beyfälle vorbehalten, ad effectumkommen, und nicht beiderseits, weilen mir einigecapitalia, welche in Disput gestanden, und dieSchuldner derer nicht geständig sind, übertragenwerden wollen, aufgehoben worden, wie dannIhro Hochwürden Domherr Freyherr von G. wirdbezeugen können, daß ich also in mein vorigesRecht getreten, und nicht, wie er Gegentheil irrigvorgiebt, eine abgemachte Tochter sey. Zumandern führet die am zweyten Merz 1719 überge-bene Schrift bey sich:Wann auch schon einigeunvollkommene Eheberedung oder Aussteuer obhan-den gewesen; so hindert jedoch selbiges nicht, davor allem de plene & realiter soluta congruadote müste docirt, auch allenfalls nöthig, könntebewiesen werden, daß die etwaige Heyrathsver-schreibung gegenseits gebrochen, und (wie ausbem documento sub Lit. A. de anno 1706 mitmeh-