Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
14
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Zweytes Stück.nächsten Anverwandten vorgelassen, und darübervernommen worden, welches derer Kinder für dasfähigste zu halten, und das Gut aufzutragenwäre.§. 5.Die Vernommenen haben nicht einerley Mey-nung geführet. Die Ehefrau Rutger R., derHerman S. und Johann D., als nächste väterlicheAnverwandten, der Peter K. als leiblicher Oheimsämtlicher Kinder, und Vormund des SehnsPeter, der Gerhard K. als leiblicher Oheim, undHinrich S. als Nachbar seynd für die TochterAnna Catharina, und aus der Ursache gegen denältesten Sohn, oder den Kläger gewesen, wellenherselbe viele Schulden hätte, nicht gut verheyr-ehet, und zu hart gegen die Mutter, mithin zu be-fahren wäre, daß die Sache kein gutes Ende neh-men würde, dahingegen haben der Adolph R. alsNachbar, und der Johann Henrich R. als weltetVetter den ältesten Sohn, und Kläger für den so-higsten gehalten, weilen selbiger den Acker verständt,mithin dem Gute am besten vorstehen könnte. Undendlich ist von dem Johann W. und Johann N.als Nachbaren, so dann dem Henrich H. als An-verwandten die Erklärung geschehen, daß der ältesteSohn zwar das Bauen und Ackern gut verstände,deshalben jedoch man denselben für den fähigsten zuAn-