Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
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Ersten Stück.frau in ihrem dahler übergebenen statu selbst an-führet und bekennet, daß sie das Silberwerk verund nach verkaufet, anbey die übrigen Gereiden,als nemlich Stühle, Leinwand und bergleiches,weil selbige durch Länge der Zeit abgenutzet wer-den, anzugeben nicht vermöchte. Es ist derehalbender Revident verbunden, nicht nur den Abgangersetzen, sondern auch den durch die unterlassene Er-richtung des Inventarii denen Vorkindern zuwach-senden Schaden zu vergüten. Ueber dies gesetztdes Revidentens Ehefrau in dem übergebenen statu,daß sie noch ihres ersten Chemannes Absterben;Reichsthaler erhoben habe, wovon, wann gleich1000 Reichsthaler, welche dieselbe in die andere& til-Ehe zu bringen mächtig, abgezogen werden,ben jedennoch 2500 Reichsthaler zu ersetzen übel;§. 7.Von Erfüllung aller vorangeführten Oblieghelten kann der Revident sich dadurch keinte weilosmachen, noch befreyen, daß sothane Schuld-nicht ihn, sondern seine Ehefrau angehen, und er-dafür nicht zu haften habe, immaßen eines Tnach hiesigen Landesrechten die Eheleute so wie sichalso auch einer des andern Schulden heyrathen,in die Ehe einbringen. Dahero auch der Reviterfür seiner Ehefrau Schulden allerdings verhaftetdelzumalen derselbe bis dahin nicht angeführet,