Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
358
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Zwanzigstes358Satz ist ganz unwidersprechlich, und anbey dieVergleichnis, oder vielmehr die Aehnlichkeitdes Vorfalls ganz vollkommen; allermassenoben bis zu aller Völle angewiesen, daß demStifte in betref der Pfarrey kein mehreresRecht, dann nur die Collation, oder Vergebung zukomme.§. 21.Ich sehe auch ferner nicht, was dielagen in Ansehung des Pfarrherrn bewürkensollen. Will der Magistrat dadurch erwe-daß die strittige Mauer zum Pfarrhausegehöre; so ist das gerade Gegentheil schonzur Grüge dargethan, und die Beylage aufsolchen Fall sich selbst zuwider; anerwogen sel-des Pfarrherrs Nachläßigkeit, und denentstandenen Untergang der Mauer nichtrühren hätten, wann die Mauer zu demhause nicht gehörete; in mehrerem Betracht, daßgandes alsdann auf des Pfarrherrs Schullfat.und zumal nicht ankommete, sondern derherr die Mauer wieder aufbauen muͤſte, wannbige auch ohne seine Schuld umgefallen wä-Will der Magistrat behaupten, daß derherr das abgebrochen herstellen, oder vergütenmüsse; so gehöret dieses nicht hiehin, sondern hatder Magistrat sein diesfallsiges Gerechtsam ent-weder bey Vollstreckung der Urthel, oder in e-Will dner besondern Instanz auszuführen.Magistrat den Pfarrherr einer Saumseligkeitbeſchuldigen;