Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
348
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Zwanzigstes348Obsicht, noch Anordnung zukommt, sondernder Magistrat mit dem Pfarrherrn die Obsor-ge führet, und des Endes Kirchen= und Ar-menmeistere anordnet.14.Ist nun nicht das Stift, sondern derjenige,welcher die Pfarr versicht, der wahre undgentliche Pfarrherr; so führet der Magistratdaßin betref des Stifts ganz vergeblich an,die strittige Mauer zu dem Pfarrhausegehöre. Ob die Mauer zu dem Pfarrhat-gehöre, oder nicht, hat der Magistrat mit demPfarrherrn allenfalls auszumachen, undStift darauf um so weniger zu antworten.von dem Magistrat nicht einmal angeführet,viel weniger erwiesen, daß das Stift die Mauerwieder aufzubauen schuldig seye, wannzu dem Pfarrhause nicht gehöret. Ja desgistrats dermaliges Angeben findet nicht ei-in Ansehung des Pfarrherrn statt; immaßdasselbe ganz unterwiesen, und folglichbengenwärtiger Instanz, wo kein neues An-gilt, sondern neue, und erhebliche Bewei-mer erforderet werden, einer nähern Unter-chung ganz unwürdig. Zudeme hat dergistrat wider den Pfarrherrn vorhin eingewe-det, daß die Mauer nur einer Verbesserungbedürftig, und diese von dem Pfarrherrnverfügen wäre. Des Endes hat derselbe am24. Merz 1745. gebetten, daß einem Beamten