Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
344
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Zwanzigſteſ344ist nur einsweilig, oder eine in summarissimegeschehene Erkenntnis, mithin auch die Urthevom 12. Oct. selbigen Jahrs, als welche vol-bemelte Verordnung bestättiget, von der nem-lichen Art, und Beschaffenheit; massen die be-als)stättigende Urthel nichts mehr enthält,auchUrthel, welche bestättiget wird.gleich die Urthel vom 12. Oct. 1746. durch dieJennerUrthel vom 1. Julius 1756., und 18.so er1757. fernerweit bestättiget wordencket diese Bestättigung jedoch sich weiter niedann auf die dem Stifte eröfnete Nicht-Instanz; anerwogen beede letzten Urthelen!der Verordnung vom 12. Merz 17das allermindeste erwehnen, sondern nurstimmen, daß die Verordnung vom 11.1747., welche das Stift allein zu Herstellungder strittigen Mauer einsweilig anweisetderum einzuziehen, und es bey der eroͤNichtigkeits Instanz, und dem dadurchStifte gestatteten Gehöre zu belastDoch gesetzt so gar, daß vorernennte beede-thelen die Verordnung vom 12. Merzbestättigten, so wären dieselben gleichwohlso einsweilig, als jene Verordnungdadurch wäre bestättiget worden. Dahinist die Urthel vom 26. Nov. 1760. demstablichen Innhalt nach in possessorionario ergangen, und darauf nur die be-gende Urthel vom 9. Jenner 1761. erfolggleichmithin ganz unwidersprechlich, daßin possessorio ordinario nur zwey gleichlautende