Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
342
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Zwanzigſtes342wechsel vollendet hatten; so fiele am 26. Nov.1760. die Endurthel dahin aus, daß das Stif-quoad onus restaurationis, & reaedificatio-nis der zu der Pastoral Wohnung gehörtMauer in possessorio ordinario libertatis,salvo & reservato petitorio zu handhabenmithin Magistrat, und Eingepfarrten die;Reädification, und RestaurationMauer als eines Zubehoͤrs des Pfarrhatverwendeten, und provisoriè aus gesti-Gelderen hergenommenen 200. Rthlr. cum interesse sa nimt demjenigen, was zu Herstelltsothaner Mauer, und des durch dender Pastoral Behausung beweislich ver-ten Schadens fernerweit angeforderet wordenoder erforderet wird, zu ersetzen, undzahlen anzuweisen, so dann die bis dahinterhaltenen Strafgelder ruckzugeben,Proceß Kosten gegeneinander zu vergleichseyen.§. 10.Von dem Magistrat, und Eingepfarrtenwurde daher zwar abermals Revision gebetten,solche auch am 9. Jenner 1761. gestattet /Jahrsdessen aber am 19. Junius selbigen?Recht erkennt, daß die Revision übel gebettendie Strafgelder einzuziehen, die vorige Urtezu bestättigen, und die Revidenten in die beydieser Instanz aufgegangenen Kosten fälligertheilen ſeyen.