Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
341
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Stuck.341§. 7Hievon revidirte demnach das Stift, erhiel-te auch am 29. April 1748. die gebettene Re-vision, und am 1. Julius 1756. eine Urtheldes Innhalts: daß die Revision wohl gebetten,die am 11. Sept. 1747. erlassene Verordnungeinzuziehen, der am 12. Oct. 1746. eröfnetenUrthel, und darinn dem Stifte verstattetenaudiatur zu inhaͤriren, partes super meritiscausæ gegeneinander ferner zu hören, und desEndes die von dem Stifte am 3., und 24Sept. 1749. übergebenen Handlungen demMagistrat loco exceptionis ad replicam zucommuniciren, jedoch die erlegten Strafgelderbis zu endlicher Aburtheilung der Nichtigkeits-klage aufzubehalten, und bis dahin auch dieKosten auszustellen seyen.8.Von dem Magistrat wurde zwar dawiderebenfalls Revision gebetten, solche aber durchdie am 18. Jenner 1757. gefällte Urthel abge-schlagen, und der Magistrat dem am 1. Juliusvorigen Jahrs eröfneten Bescheide Einwen-dens ungehindert sub poena contumaciae, &conclusionis in causam zu geleben schuldig erklärt.§. 9.Nachdeme nun der Magistrat der letzten Ur-hel sich gefüget, und beede Theile den Schrift-wechsel3 5