Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
335
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Stuck.335Appellant, als Nutzniesser in den Verkaufeingewilliget, und selbigen genehmet.5.§.Als endlich der Johann Joseph Pfarrherrzu M. seinen kindlichen Antheil forderte, undderhalben wider seinen Schwager, den jetzigenAppellanten am 8. Jenner 1760. gerichtlicheKlage anhobe; so kame auch der Franz Antonins Spiel, und führete wider seinen Schwa-ger verschiedene Forderungen ein.6.Nach vollführtem Schriftwechsel wurde am5. August 1760. eine Urthel folgenden Inn-halts eröfnet. Daß wegen der sub actishinc inde vorgekommenen verschiedenenForderungen, und Gegenforderungen adconstituendum quantum liquidum termi-nus liquidandi, nec non medio juramenteproducendi originalem annotationem an-zubestimmen, indessen aber Beklagter dieZahlung der neun Holzschläge mittels Quit-tung, oder sonsten zu erweisen schuldig, sodann mit seiner reconventional Forderungzu der Gemeinde zu S. hinzuverweisen seyeo dann fiele die andere Urthel am 12. selbigenMonats dahin aus. Würde Beklagterbesser, dann bishero geschehen, erweisen,daß klagender Pfarrherr zu M. auf ſeineratam hereditariam der elterlichen Gütergegen