Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
334
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334Neunzehntesbeede Klägere, und nunmehro Appellaten,dann Sybilla, welche dem Vermuthen nachverheyrathet gewesen, und ohne Leibeserbenverstorben, und endlich Elisabeth, die zum ersten Ehemanne den Johann Henrich M., denPeter G. beklagten, und dermaligen Appellan-ten hingegen zum andern Manne gehabt, mitkeinem von beeden Kinder gezeuget, und vorihrem zweyten Ehemanne das Zeitliche ver-lassen hat.§. 3.Der Franz Anton, die Sybilla, und Esabeth seynd im Jahre 1744. zu Theilungelterlichen Hinterlassenschaft, geschritten.es dabey zugegangen habe, ist aus vielen Un-ständen nicht zu begreifen, so viel indessenwis, daß der Johann Joseph zu der Theilungnicht ist zugezogen worden.§. 4.Einige Zeit nach der Theilung hat diebeth in ihrem Wittibstande von der Schwe-Sybilla einen dritten Theil des elterlichHauses, und mit ihrem zweyten Ehemannedem jetzigen Appellanten von dem Bruder FranzAnton ebenfalls einen dritten Theil besagtenHauses gekaufet, dahingegen der Franz Antonnach Ableben seiner beeden Schwesteren Sp.billa, und Elisabeth eine Wiese, Ländereyund derund ungetheilten Busch verkaufet,Appel-