Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
333
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Neunzehntes Stuck.333XIX.VonErbschafts Strittigkeiten.§. 1.Intergebene Sache ist ein rechtes Muster derUnwissenheit so wohl, als auch der Bos-heit. Die Schriftstellere haben Sätze gemacht,wofür man grausen solle. Was sie in der er-sten Schrift nachgegeben, haben sie in der zwey-ten widerrufen, in der dritten wiederum nach-gegeben, und in der vierten abermals wider-rufen. Sie haben ihren Parthien bald denEigenthum, bald die Nutzniessung, bald einanderes Gerechtsam zugeeigenet. Sie habenkeine vollständige Geschichte, und der SacheJnnhalt vorgetragen, noch die Entscheidungs-puncten eigentlich bestimmet. Es will dem-nach die Nothdurft erheissen, daß nicht nur dieverschiedenen Puncten voneinander abgesönderet, sondern auch die Geschichte, und Ver-lauf der Sache möglichster Massen ins klaregesetzet werde.§. 2.Des Endes solle ich dann anführen, daß dieGeschwistere C. vier an der Zahl gewesen, na-mentlich Johann Joseph, und Franz Antonbeede