326Achtzehntes Stuck.XVIII.VonGegenbeweise durch andereWerksverständigen.§. 1.Auf Anrufen der Wittiben Peter L.Schöpfen Johann W. ist Richtern, Amts-welB. am dritten Nov. 1760. anbefohlenden, daß er durch die in Vorschlag gebratnurten Gebrüder J., und Johann H. nichhlas-ein Radt, und Achse, sondern auch dasradt, und Schmiedstock, fort den gan-meinschaftlichen Hammer, so viel alsauf gemeinschaftliche Kösten so wohlner, als anderer Seite des Hammersbrauchbaren Stand solle stellen lassen.2.Zu dessen Befolgung hat vorerwe-Richter den Hammer durch den Peterund Jacob L. besichtigen lassen, undnach eingenommenem Augenscheine ihr eydlicGutachten dahin abgegeben, daß 1. dasmerradt in schlechtem Stande, und unbrauchbar, 2. das Blasradt, und die Achsefalls unbrauchbar, desgleichen 3. dieLage, worauf die Achse ruhet, in schlechStande, und also nothwendig zu herstellen w.
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