Stuck.327§. 3.Dieweilen bey dieser Besichtigung die Wit-lib Clemens W. angezeiget, daß das Ham-merradt von ihrem Gegner bey ungebührlicherZeit voneinander geschlagen worden wäre,so seynd obbemelte beeden Werkverständigenauch darüber vernommen, und gefraget wor-den, ob solches Radt, falls es nicht voneinander geschlagen worden, annoch brauchbargewesen, und die neue Achse gestochen werdenkönnen? Worauf dieselben geantwortet, daßdas alte Radt einer Verbesserung nicht werth,anbey selbiges in die neue Achse zu stehen umso undienlicher gewesen wäre, als solches nichtlange hätte gebrauchet werden können.Nach eingesendetem Protocoll hat die Wit-üb Clemens W. diese lezte Beantwortung ei-ner Unrichtigkeit dahier angeschuldiget, und da-her vier Zeugen, namentlich die ZimmerleutheJohann H., und Franz E. so dann Peter H. undJohann D. vorgeschlagen, um dadurch zu re-weisen, daß das alte Radt mit der neue Achsennoch einige Zeit, oder doch wenigstens so langebis daran das neue Radt verfertiget, gebrau-chet werden können, daß das Holz zu dem neu-en Radt noch nicht einmal zubereitet, und daßalso durch die Zerschlagung des alten Radtshro ein grosser Schade wäre zugefüget worden§. 5X 4
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