Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
318
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318Siebenzehntesdere Halbschied hingegen ihme, und der Wit-tiben Peter L. eigen wäre, inzwischen beedeHaͤmmer um so weniger getheilet werden koͤnn-ten, als der Sieperhammer nur einen Heerd,und einen Schlaghammer, so dann der Wur-perhammer ebenfalls nur einen Schlaghammerhätte, mithin kein anderes Mittel überbleibet,dann daß ein jeder von ihnen diese Woche indem Wupper, und die andere Woche in demSieperhammer Wechselweise arbeitete;wiederte die Klägerin, daß ihr verstorbenerundEhemann einen besondern FeuerheerdStahlkasten von vielen Jahren her im Besitgehabt, sie auch diesen Heerd, und Stahlka-sten dem Beklagten verpfachtet, und selbstsolche beeden Stücke 12. Jahren gebrauchthätte.Daher ist entstanden, daß am 27. Se-1760. eine Beyurthel folgenden Innhaltsgienge: Würde Klägerin RechtsgnügigFellweisen, daß, und welchen besondernheerd, und Stahlkasten in dem Wupperhau-undmer ihr verlebter Ehemann im Besitze,dahinder Beklagte Johann W. von ihro bisin Pfachtung gehabt habe; so solle deme Ver-gangen näher ergehen, was Rechtens.§. 5.Zu Befolgung dieser Beyurthel hat die Klä-gerin 6. Zeugen vorgeschlagen, welche bekundschaften