Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
317
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Siebenzehntes Stuck.3¹⁷XVII.VonJuramentis dandorum,& respondendorum.1.Die Wittib Clemens W. hat im Jahre1749. ihrem Schwager Johann W. ih-ten Antheil Hammers auf der Wupper auf 4Jahren für einen jährlichen Pfacht von 20.Rthlr. vermiethet.2.Nach geendigten, oder vielmehr auf eine an-dere Weise aufgehobenen Pfachtjahren ist zwi-schen beeden Theilen Irrung, und Zweyspaltenstanden, und daher von der Verpfachterinneam 9. May 1760. bey dem Gerichte die An-zeige geschehen, daß ihr Schwager ihro denSchlüssel zwar überlieferet, dahingegen aberden rechten Heerd, und Stahlkasten, dessenihr verlebter Mann allezeit sich bedienet, nichtinraumen wollte.3.Als der Beklagte dawider einwendete, daßder Klägerinne nur eine Halbschied des Wup-per, und Sieperhammers zugehörete, die an-dere