314Sechszehntesdaß sie in billigen Sachen der Stadt abge-neigt, und zuwider seyn werden. Ueber diesist wider den Schöpfen Arnold E., und dievier Buschberechtigten nicht das Mindeste eingeroendet, folglich auch die anderen drey Raths-glieder mitzuvernehmen, wann selbige schonfür ganz unpartheyisch nicht könnten gehaltenwerden.§. 15.Wannenhero Vogtsverwaltern zuoder einem andern Beamten mit Beyschließsung der Act. N. 41. anliegenden Schrei-commissio aufzutragen wäre, die juramenta dan- & respondendorum ab= und alsovorgeschlagenen vier Magistratsgliederauch vier Buschberechtigten über die übersbenen Positionen, jedoch ausschlieslich der ber-eingestandenen ersten, und vierten Positieeydlich zu vernehmen, so dann das Protocinnerhalb vier Tagen Zeit anhero zu schicke§. 16.Indeme das klagende Stift sich vorbeheten, nach ausgeschwornen Eyden den fernnöthigen Beweis durch Zeugen zu führen,so ist die Beurtheilung dieses Puncten bis dahin auszustellen. Solte aber dafür gehaltenwerden wollen, daß zu Erspahrung derer Kö-sten beede Sachen wohl zusammen gehen könneten;
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