313Stuck.gefertiget; so vergeblich wendet derselbe auchwider die zum Schwören ausersehenen Ma-gistratsglieder ein, daß der Vogt bereits ei-nen dem Stifte vortheilhaften Bericht erstattet,anbey auf dem Stifte einen Enckel, desglei-chen der Schöpfen Johann A. einen Sohn,und halben Bruder, und der Schöpfen Hen-rich W ebenmäßig einen Bruder, und ande-re Verwandten habe. Wahr ist zwar, undweiset meine vorherige Relation des mehrernaus, daß ich den von dem Vogten erstattetenBericht für ganz unpartheyisch, und gründ-lich nicht gehalten habe. Dieses kan indessenden Vogt zum Schwören nicht untaug-lich machen; anerwogen es eines Theils der-malen auf eine eydliche, und umständliche Be-antwortung ankommet, welche gewislich ei-nen grössern Glauben verdienet; als ein bloserBericht. Andern Theils würden auch, fallsdes Magistrats Einrede Stich halten solte,jene Zeugen eydlich niemals vernommen wer-den dörffen, welche vorhin dem einen Theileein unbeschworenes Zeügnis mitgetheilet haben.So dann seynd auch die Magistratsgliederdahier nicht als Zeugen vorgeschlagen, sondernihnen als Mitgegneren, und betheiligten derEod aufgetragen, mithin auf die Verwand-schaft, in welcher dieselben mit einigen Glie-dern des Stiftes stehen, um so weniger zuschen, als dieselben Magistratsglieder annochder Stadt mit Eyde und Pflichten zugethan,mithin von denenselben nicht zu vermuthen,daßU 5
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