Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
299
Einzelbild herunterladen
 

Sechszehntes Stuck.301XVI.VonPossessorio summariissimoinVerfolg des fünfzehnten Stückesdes vierten Bandes.§. 1.Iſts dem Stadtmagiſtrat zu M. durch dieam 1. Febr. 1759. erlassene Verordnungaufgeleben worden, daß selbiger dem Stiftedaselbst das nötige Brennholz auf dessen Gesin-nen salva causa principali unweigerlich sollteverabfolgen lassen; so hat der Magistrat vonsolcher Verordnung revidiret, und dadurcham 5. Febr. 1750. eine Urthel dahin ausge-würket, daß nemlich revisio wohl gebetten,die am 1. Febr. 1759. erlassene Verordnungwiederum aufzuheben, und es bey denen Ver-ordnungen vom 7., und 21. Jenner, so dann16. April zu belassen seye§. 2.Hiedurch ist also das so genennte summa-russionum um so völliger, und gänzlicher erle-diget worden, als eines Theils die nunmehrrechtskräftige Urthel nichts anderst entscheidet,dann wie es während dem Proceß gehaltenwerden