Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
284
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284Vierzehntesund Vorfrage bey dem geistlichen Richter ersteingeführet werden solle, und folglich derma-len annoch ganz ungewis ist, wer von beedenin dem geistlichen Gerichte obsiegen, und weiunterliegen werde? Solte auch daselbstHrwidriges Schicksaal den Burgermeisterrich B. treffen; so könnte er deshalben jedokeiner Verfälschung angeklaget werden;sehen die bey der Untersuchungs=Commi-aufgelegte, und oben angerühmte Anordnungdenselben wenigstens in so weit schützet,er für ein frevelhafter Rechtende nicht ein-könne gehalten werden. Diesem fügte ich no-nichtmehrere Gründe hinzu, wann es mireckelte, bey einer so faulen, und ungegrün-ten Sache mich länger aufzuhalten.dahero zu der letzten Verfälschung, wel-des Landdechanten Unfug, und Frevellends zu Tage legt.§. 22.Wahr ist es, und ganz augenscheinlichdaß in dem von dem Landdechanten soangeschuldigten Buche einige Stellen durchcinctchen, und selbiges nicht durchaus mitHand geschrieben, sondern von verschiedenendarinn geschrieben worden. Wahr ist auchdaß die darinn angezeichneten Zahlungenauf die Jahre 1753. und 1754 gehen. Wahrist also, daß dieses Buch dem im Jahre 17errichteten Buche in allem vollkommen nichgleiche,