282Vierzehntes§. 21.Die fünfte Verfälschung solle seyn,der Burgermeister Henrich B die zwey vonseinen Voreltern gestifteten Memorien zufolgderer Beylagen sub Lit. W. X. & Y. haltzu lassen schuldig, indessen aber solche vonJahre 1672. bis dahin nicht hätte halten las-sen. Diese nemliche Sprache hat der Landdeeant zur Zeit der Untersuchungs=Commisebenfalls geführet, und am ersten Dec. 1dahier angezeiget, daß sichere Adelheid G.folg des beygehenden Testaments im1659. für eine jährliche Memorie 75.gestiftet hätte. Als nun die ehemaligenmissarien die Untersuchung des Angebensgegangen; so hat der Kirchmeister eine von einunbekennten Hand beschriebene, und betrkurze Anordnung aufgeleget, worinnengendes enthaltenZum zweyten hatgendsame Frau Eletgen G. bey ihremlichen Abfall zu Trost ihrer Seele derKirche legirt pro annua memoria in ca-75. Imper. semel solvenda, welchestal die provisores pauperum nach sichzogen, und derowegen die Pensionjährlichs, nemlich drey Rthlr. folgendGestalten in choro pro praesentiis,den super plus für die Armen nach voll-detem GOttesdienste austheilen sollenHierauf ist von denen Commissarien dem Landhiedechanten, die desfalls habenden Nach-an
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