Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
280
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280VierzehntesApollonia F. schuldig gewesen, und auswei-der Kirchenrechnung von denen Jahren 1733und 1734. fol. 2 pag. v. im Jahre 175abgeleget hat. Endlich hat selbiger vermögeigenen, des Landdechantens Angebens nochaufgenommen 25. Rthlr. welche vorhinder Clara F. gestanden, und die Agneszur Donnerstags=Meesse solle vermachet haben.Diese Posten machen zwar in allem hundertRthlr. aus; gleichwohlen hat die Kirche ausweis des von dem Landdechanten beygele-Vergleichs sub Lit. V. mit des Schuldn-Erben sich dahin verglichen, daß bemelteben der Kirche 50. Rthlr. geben, undzeitlicher Kirchmeister aus den von diesenRthlr. kommenden Zinsen dem delervitotder Donnerstägigen Meesse 30. Stüber,dann den Ueberrest der Kirche auszahlenWill nun der Landdechant daraus folgerendaß in Gefolg des Vergleichs ihme fürDonnerstags Meesse nebst den von denen?quisiten eingestandenen fünf Rthlr. annochStüber gebühren; so ist die Folge imbündiger, und falscher, als der Landdechant,oder deservitor der Donnerstags Meesse durchden Verglech kein grösseres Recht erhalten,er zuvor gehabt, anerwogen die Kircheneinkü-ten, wie auch die Einkünften der DonnerstäͤgiMeesse durch den Vergleich nicht vermel-sondern so gar bis zur Halbschied verminder-worden. Vorhin aber, und zur Zeit als52. Rthlr. noch bey der Clara F. gestanden,ſeynd