Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
276
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276Vierzehntes§. 18.Nichts destoweniger fährt der Landdechamnoch immer fort, und gibt für eine fernereVerfälschung aus, daß die Schuld der Chri-stina P., oder die bey selbiger ausstehenden 25Rthlr. in dem Buche nicht erfindlich seyen.Hätte derselbe dabey denjenigen namhaftmachet, wessen Schuldigkeit, und Obliegen-heit gewesen, alles in das Buch auf das allergenaueste einzutragen. Hätte er fernerwiesen, daß die Aufzeichnung aus bösen,gefährlichen Absichten unterlassen worden.wäre der Satz schon richtig. Dermalen ab-mag selbiger dafür um so weniger gehaltewerden, als ich unter den drey Inquisitennen finde, wessen Amtspflichten erforderdem Buch alles, und jedes einzutragen;mehrerem Betracht, daß die Herstellung, o-Brauchbarmachung des Buchs denen:siten von Niemanden aufgetragen, sondtfreywillig, und aus eigenem Antriebe bewürtket worden. Gesetzt auch, daß sämmtlichInquisiten, oder einer dererselben darzuallsbunden gewesen wäre; so könnte man derEinjedoch so gleich nicht behaupten, daß dieführung derer 25. Rthlr. aus bösen Absichunterlassen worden. So viel ist wenigstenswis, daß dabey die Absichten nicht gewesen,den Landdechant einiger Massen zu vervorthlen; immassen dem Landdechanten für die Dnerstägige Meesse nicht mehr, noch wenigzugeleget