Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
275
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Stuck.277zugeleget worden, als was er vorhin jederzeitempfangen, und zufolg seiner eigenen Geständ-isse forderen kan. Anbey führen noch dieInquisiten zu ihrer Entschuldigung an, daßobbemelte Schuldforderung dem im Jahre1741. errichteten Buche ebenfalls, und ausder Ursache nicht eingetragen wäre, weilen derSchuldschein nicht auf die Kirche, sondern denDeservitorn der Meesse spräche. Da nunvon dem Landdechanten ein anderes nicht er-wiesen; so ist dem Angeben wenigstens in soweit Glauben beyzumessen, ohnehin bey nichterwiesenen bösen Absichten bekennten Rechtennach eine solche Muthmassung zu nehmen, wel-he kein Verbrechen feststellet, sondern die In-quisiten dessen entschuldiget; zumalen die un-terlassene Aufzeichnung aus Vergessenheit, undSaumseeligkeit eben so wohl, als aus Gefähr-ichkeit herrühren kan.§. 19.Als die vierte, und weit sträflichere Verfäl-schung wird von dem Landdechanten vorgemah-et, daß der Burgermeister Henrich B. in demBuche am 129. Blatte folgende StelleP. debet dieser Kirche 75. Rthlr, wel-ches aber, weilen quaſtionirlich durch Erb-genamen P. mit Genehmen des HerrnDechanten, Schöpfen, und Kirchmeisterverglichener Massen am 30. Nov. 1748. mit50. Rthlr. abgelegt, mit dem Bedinge,daß