Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
263
Einzelbild herunterladen
 

263Stuck.§. 11.Vorerſagter Notarius hatte anfaͤnglich adinterrog. 11. geantwortet: Er hätte die ausge-nommenen Blätter, als fragmenta verbren-net, weilen darauf nur Zahlungsposten, undkeine anderen nöthigen documenta beschriebengestanden. Diesem muste wenigstens in so lan-ge geglaubet werden, bis daran der NotariusJoseph S. eines andern überzeuget wurde.Nun hat derselbe aber die Ueberführung nichtabgewartet, sondern von freyen Stucken beydem Protocoll angezeiget, aus Unbesonnen-heit die Verbrennung vorgegeben zu haben,so er auch zwar vermeinet gehabt, gleichwoh-len hätte er bey Auf- und Nachsuchung sei-ner Briefschaften darunter die durchstriche-nen Blätter, und Stucke wiederum vorge-funden, welche er zum Protocoll zu gebenanerbietete. Solte aber ein, und anderesBlatt darab verkommen seyn; so würde derLanddechant ihme bezeugen müssen, daß dieKirche daraus kein Nachtheil zu befahrenhabe. Welcher Rechtsgelehrte wird da-hero behaupten, daß die freywillige Anzeige,und Bekenntnis den Notarius Joseph S. ei-niger Massen verdächtig mache? Derselbe hatte ja keinesweegs nöthig, die Anzeige zu thun;zumalen er nicht überführet, noch auch ein An-schein der Ueberführung vorhanden wäre.Wann er also einigen Verbrechens sich bewustgewesen wäre, oder aus der Beybringung dervor-R 4