Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
264
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264Vierzehntesvorgefundenen Blätter das allermindeste be-fürchtet hätte; so würde er gewislich die frey-willige Anzeige nicht gethan, noch die vorgefundenen Blätter aus Tages Lichte gebrachthaben. Es ist dieses daher ein ganz untriegliches Kennzeichen, daß der Notarius JosephS. die Verbrennung aus Bosheit, und Ge-fährden anfänglich eben so wenig vorgegeben,als auch die Blätter aus Gefährden abgeschnit-ten, oder von andern habe beschneiden lassenWoraus dann endlich folget, daß derselbe we-gen der vorgegebenen Verbrennung, wegder Beschneideng derer Blätter nicht einmalverdächtich, vielweniger sträflich seye.12.So klärlich nun aus diesem allen erhellet,daß die Inquisiten keiner bösen, und gefährlichen Absichten mit Rechte beschuldiget werdenmögen; so wenig ist auch erwiesen, daß ausder geschehenen Abänderung des Buchs jeman-den Schade zugewachsen seye. Der nach dnen Leidenschaften mehr, dann nach dem Chstenthume handelende Landdechant hat zwarein vieles angereget, und ein überaus grossesLarmen gemachet. Alleine von dem ganzenGeschrey kan man wohl sagen: Multum cla-moris, & parum lanae. Anbey ist selbigesso ungethönet, daß derjenige, welcher solcheszu verstehen verlangte, vorhin die Thieren-Sprache noch erst erlernen müste. Zu dessenBeweise