262Vierzehntesrich B., und Kirchmeister Johann H. diedurchstrichenen Blätter ausnehmen, statt derer weis Papier einschalten, und das BuchNo-haben verbinden lassen. Wer wird demtario Josepho S. zu Schulden legen, daß der-selbe die ausgenommenen, und ihme wiederzugestelten Blätter mit der grösten Sorgfallnicht bewahret sondern derer einige verkommen,einige verbrauchen, und einige entweder durchandere beschneiden lassen, oder vielleichteabgeschnitten habe? Ware das Buch ber-aufgehoben, abgeschafet, und verlassen,haben gewislich der Kirchmeister Johannund Burgermeister Henrich B. nichtgethan, daß sie das unbrauchbare Buchneue einbinden, und wenigstens zu eini-Gebrauche zubereiten lassen. WurdeBuch selbst nicht mehr geachtet, von dem Ldechanten, und Kirchmeistern nicht gebrauchtsondern auf dem verwürflichen Speichereinige Nachfrage einige Jahren liegen geldsen, was solte dann wohl den Notariumsephum S. bewogen haben, oder bewegkönnen, die von dem Buchbinder ausgenom-menen Blätter mit aller Sorgfalt zu bewe-ren, und als Briefschaften, woran weis nichtwas gelegen, aufzuheben? Welcher rechtlicheVerdacht solle daraus entstehen, daß einigder ausgenommenen Blätter verkommen,andere abgeschnitten seyen:11.
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